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   VG Hannover, 08.03.2018 - 3 A 8742/17   

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VG Hannover, 08.03.2018 - 3 A 8742/17 (https://dejure.org/2018,4694)
VG Hannover, Entscheidung vom 08.03.2018 - 3 A 8742/17 (https://dejure.org/2018,4694)
VG Hannover, Entscheidung vom 08. März 2018 - 3 A 8742/17 (https://dejure.org/2018,4694)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 04.02.2010 - C-14/09

    Genc - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats

    Auszug aus VG Hannover, 08.03.2018 - 3 A 8742/17
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl.: EuGH, Urteil vom 23. März 1982 - 53/81 -, juris; EuGH, Urteil vom 26. Februar 1992 - C-357/89 -, juris; EuGH, Urteil vom 23. März 2004 - C-138/02 -, juris; EuGH, Urteil vom 18. Juli 2007 - C-213/05 -, juris; EuGH, Urteil vom 04. Juni 2009 - C-22/08 -, juris; EuGH, Urteil vom 04. Februar 2010 - C-14/09 -, juris) ist jeder Arbeitnehmer, der eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt, wobei Tätigkeiten außer Betracht bleiben, die einen so geringen Umfang haben, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellen.

    In seinem Urteil vom 04. Februar 2010 (C-14/09 -, a.a.O.) hat der EuGH ausgeführt:.

    In seinem vorzitierten Urteil vom 04. Februar 2010 (C-14/09 -, a.a.O.) hat er klargestellt, dass die vorzunehmende Würdigung der Gesamtumstände letztendlich den nationalen Gerichten vorbehalten bleibe.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2011 - 12 B 15.10

    Türkei; türkische Staatsangehörige; Raumpflegerin; Assoziationsrecht;

    Auszug aus VG Hannover, 08.03.2018 - 3 A 8742/17
    So hat beispielsweise das OVG Berlin-Brandenburg (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. März 2011 - OVG 12 B 15.10 -, juris) eine Arbeitszeit von durchschnittlich 5, 5 Wochenstunden ausreichen lassen.

    Die Frage, wann eine Tätigkeit "untergeordnet und unwesentlich" ist, muss sich nach dem Dafürhalten der Kammer insbesondere danach bemessen, wie hoch der tatsächliche Lebensbedarf in dem zu betrachtenden Mitgliedstaat ist (so auch das OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. März 2011, a.a.O., Rn. 33), welches darauf abstellt, wie hoch das erzielte Einkommen im Verhältnis zu dem der Klägerin nach dem SGB II zustehenden Bedarf ist).

    Auch das OVG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 30. März 2011, a.a.O.) hat die EU-Arbeitnehmereigenschaft in einem Fall bejaht, in welchem die Klägerin ein Einkommen erwirtschaftete, welches rund 25 % des ihr nach dem SGB II zustehenden Bedarfes deckte.

  • EuGH, 04.06.2009 - C-22/08

    EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES

    Auszug aus VG Hannover, 08.03.2018 - 3 A 8742/17
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl.: EuGH, Urteil vom 23. März 1982 - 53/81 -, juris; EuGH, Urteil vom 26. Februar 1992 - C-357/89 -, juris; EuGH, Urteil vom 23. März 2004 - C-138/02 -, juris; EuGH, Urteil vom 18. Juli 2007 - C-213/05 -, juris; EuGH, Urteil vom 04. Juni 2009 - C-22/08 -, juris; EuGH, Urteil vom 04. Februar 2010 - C-14/09 -, juris) ist jeder Arbeitnehmer, der eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt, wobei Tätigkeiten außer Betracht bleiben, die einen so geringen Umfang haben, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellen.

    In seinem Urteil vom 04. Juni 2009 (- C-22/08 -, a.a.O.) hat der EuGH zudem klargestellt, dass auch eine nicht existenzsichernde Beschäftigung ausreichen kann, um die Arbeitnehmereigenschaft zu bejahen.

  • EuGH, 26.02.1992 - C-357/89

    Raulin / Minister van Onderwijs en Wetenschappen

    Auszug aus VG Hannover, 08.03.2018 - 3 A 8742/17
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl.: EuGH, Urteil vom 23. März 1982 - 53/81 -, juris; EuGH, Urteil vom 26. Februar 1992 - C-357/89 -, juris; EuGH, Urteil vom 23. März 2004 - C-138/02 -, juris; EuGH, Urteil vom 18. Juli 2007 - C-213/05 -, juris; EuGH, Urteil vom 04. Juni 2009 - C-22/08 -, juris; EuGH, Urteil vom 04. Februar 2010 - C-14/09 -, juris) ist jeder Arbeitnehmer, der eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt, wobei Tätigkeiten außer Betracht bleiben, die einen so geringen Umfang haben, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellen.

    Eine enge Auslegung des Arbeitnehmerbegriffs verbietet sich (vgl.: EuGH, Urteil vom 26. Februar 1992 - C-357/89 -, juris).

  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus VG Hannover, 08.03.2018 - 3 A 8742/17
    Allerdings hat er beispielsweise in seinem Urteil vom 03. Juli 1986 (C-66/85, Celex-Nr. 61985CJ0066) die Arbeitnehmereigenschaft für eine Studienreferendarin mit einer Arbeitszeit von bis zu 11 Wochenstunden bejaht.
  • EuGH, 23.03.1982 - 53/81

    Levin / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus VG Hannover, 08.03.2018 - 3 A 8742/17
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl.: EuGH, Urteil vom 23. März 1982 - 53/81 -, juris; EuGH, Urteil vom 26. Februar 1992 - C-357/89 -, juris; EuGH, Urteil vom 23. März 2004 - C-138/02 -, juris; EuGH, Urteil vom 18. Juli 2007 - C-213/05 -, juris; EuGH, Urteil vom 04. Juni 2009 - C-22/08 -, juris; EuGH, Urteil vom 04. Februar 2010 - C-14/09 -, juris) ist jeder Arbeitnehmer, der eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt, wobei Tätigkeiten außer Betracht bleiben, die einen so geringen Umfang haben, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellen.
  • EuGH, 23.03.2004 - C-138/02

    DER GERICHTSHOF PRÜFT, INWIEWEIT EINE NATIONALE REGELUNG DIE GEWÄHRUNG EINER

    Auszug aus VG Hannover, 08.03.2018 - 3 A 8742/17
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl.: EuGH, Urteil vom 23. März 1982 - 53/81 -, juris; EuGH, Urteil vom 26. Februar 1992 - C-357/89 -, juris; EuGH, Urteil vom 23. März 2004 - C-138/02 -, juris; EuGH, Urteil vom 18. Juli 2007 - C-213/05 -, juris; EuGH, Urteil vom 04. Juni 2009 - C-22/08 -, juris; EuGH, Urteil vom 04. Februar 2010 - C-14/09 -, juris) ist jeder Arbeitnehmer, der eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt, wobei Tätigkeiten außer Betracht bleiben, die einen so geringen Umfang haben, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellen.
  • EuGH, 18.07.2007 - C-213/05

    Geven - Grenzgänger - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Erziehungsgeld - Versagung -

    Auszug aus VG Hannover, 08.03.2018 - 3 A 8742/17
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl.: EuGH, Urteil vom 23. März 1982 - 53/81 -, juris; EuGH, Urteil vom 26. Februar 1992 - C-357/89 -, juris; EuGH, Urteil vom 23. März 2004 - C-138/02 -, juris; EuGH, Urteil vom 18. Juli 2007 - C-213/05 -, juris; EuGH, Urteil vom 04. Juni 2009 - C-22/08 -, juris; EuGH, Urteil vom 04. Februar 2010 - C-14/09 -, juris) ist jeder Arbeitnehmer, der eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt, wobei Tätigkeiten außer Betracht bleiben, die einen so geringen Umfang haben, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellen.
  • BVerwG, 21.06.1990 - 5 C 45.87

    Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Ernsthafter Neigungswechsel -

    Auszug aus VG Hannover, 08.03.2018 - 3 A 8742/17
    Das BVerwG hat in seinem Urteil vom 21. Juni 1990 (- 5 C 45/87 -, BVerwGE 85, 194-200) entschieden, dass der Auszubildende verpflichtet ist, seine Ausbildung umsichtig zu planen und zügig durchzuführen.
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